Erwachsene:

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch, bei dem wir Ihr Anliegen ausführlich besprechen. In den probatorischen Sitzungen lernen wir uns kennen und entscheiden, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für uns vorstellbar ist und das Verfahren für Sie passend und hilfreich sein kann. Im Verlauf dieser Sitzungen entwickeln wir einen individuellen Behandlungsplan, der Ihre persönlichen Ziele und Bedürfnisse berücksichtigt.

Kinder und Jugendliche:

Für Kinder findet das Erstgespräch obligatorisch mit den Erziehungsberechtigten statt. Idealerweise sind alle wesentlichen Bezugspersonen dabei. Anschließend folgen probatorische Stunden, die je nach familiärer Situation das Kennenlernen des Kindes, der Eltern und weiterer wichtiger Menschen aus dem Umfeld umfassen können. Auch hier stehen die gemeinsame Findung und Entscheidung über die weiteren Behandlungsschritte im Fokus.

Für Jugendliche ab 16 Jahren ist eine Aufnahme der Therapie auch ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. In solchen Fällen wird empfohlen, dass die Jugendlichen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen, sofern dies möglich ist.